Die Smart Meter Pflicht greift seit 2020. Bis 2032 soll der flächendeckende Einbau vollendet sein. Verbraucher sollten Rechte, Pflichten und Kosten kennen.
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Seit geraumer Zeit besteht für viele Haushalte Deutschlands eine Smart Meter Pflicht.
Der Pflichteinbau der Smart Meter hat begonnen und für die Verbraucher:innen ist es wichtig, die mit dem Rollout der modernen Messeinrichtungen beziehungsweise Smart Meter verbundenen Pflichten und anfallenden Kosten zu kennen. Dabei sieht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den flächendeckenden Einbau von diesen Zählern bis zum Jahr 2032 vor.
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Die Grundlage zum Startschuss des Rollouts war die Zertifizierung eines Smart Meter Gateways durch mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Rahmenbedingungen liegen seit Ende 2019 vor, sodass der Pflichteinbau von Smart Metern im Februar 2020 losgehen konnte.
Smart Meter Pflicht
Eine Smart Meter Pflicht beziehungsweise eine gesetzliche Verpflichtung für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht in folgenden Fällen:
- Seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden pro Jahr,
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr ab dem Jahr 2020,
- Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen z.B. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt Peak.
Haushalte, die nicht zu den aufgelisteten Fällen gehören, bekommen stattdessen eine moderne Messeinrichtung in Form eines digitalen Zählers eingebaut.
Smart Meter Kosten
Natürlich sind die neuen Zähler auch mit Kosten verbunden. Grundsätzlich sind die anfallenden Kosten vom jeweiligen Haushalt zu tragen. Eine individuelle jährliche Preisobergrenze für den Einbau und Betrieb bietet einen Kostenschutz. Dieser kann der Abbildung entnommen werden und gilt nur für den verpflichtenden Einbau oder dem freiwilligen Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Die Preise zum Smart Meter.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der örtliche Netzbetreiber, der für den vorhandenen analogen Ferraris-Zähler zuständig ist und nun den Einbau und Betrieb der Smart Meter übernimmt. Dieser kann seine Zuständigkeit für die digitalen Zähler an ein anderes Unternehmen übertragen, das bisher allerdings selten vorgekommen ist.
Möchte der Verbraucher einen freiwilligen Einbau bei einem Messstellenbetreiber außerhalb der Grundzuständigkeit vornehmen, so gilt für den Messstellenbetrieb der ausgehandelte Preis mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Derzeit sind in Deutschland jedoch nur eine Handvoll wettbewerblicher Messstellenbetreiber aktiv, die sich vorrangig auf gewerbliche Kunden konzentrieren.
Bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern sind vor Abschluss eines Vertrages dessen Leistungen, Preise und Laufzeiten zu beachten, die von denen des grundzuständigen Messstellenbetreibers abweichen können.
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zum Smart Meter Rollout!
OVG NRW stoppt die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig.
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