Digitaler Stromzähler, intelligentes Messsystem und Smart Meter

Stand:
Der digitale Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung und soll den bisher vorhandenen analogen Stromzähler - auch als Ferraris-Zähler bekannt - ersetzen.
Digitale Stromzähler messen den Verbrauch einer Mieterstromanlage.
Smart Meter bzw. digitale Stromzähler sollen in Zukunft einen erheblichen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende leisten.

Ein digitaler Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung (mME), die den bisher vorhandenen analogen Stromzähler, auch bekannt als Ferraris-Zähler, ersetzt. Anders als zuvor gibt dieser nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sondern speichert diese Werte tages-, wochen-, monats- und jahresgenau bis zu zwei Jahre im Rückblick. Erweitert man diesen digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway, so resultiert daraus ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder auch umgangssprachlich: Smart Meter. Zusätzlich zur Funktion der modernen Messeinrichtung sind gespeicherte Werte 15 Minuten genau abrufbar. Zudem stellt die Kommunikationseinheit die Schnittstelle zwischen Zähler und Kommunikationsnetz dar und sorgt für eine automatische Datenübertragung.

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Dabei erhält der Stromversorger, bei dem der Verbraucher gemeldet ist, ebenso wie der Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Ebenso können Smart Meter Daten über Tarifänderungen erhalten. Das Ganze hat den Vorteil, dass Zählerdaten elektronisch ausgelesen werden und die Energie passgenauer zum Verbrauch bereitgestellt werden kann.

Einbau digitaler Stromzähler durch Messstellenbetreiber

Verbaut wird der intelligente Zähler vom zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber oder ein durch den Verbraucher beauftragter Messstellenbetreiber. Neben dem Einbau betreibt und wartet der Messstellenbetreiber die Stromzähler, aber übermittelt auch die aufgezeichneten Daten an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Ein gesetzlicher Zwang zum Einbau eines Smart Meters besteht für Messstellenbetreiber nur in drei Fällen:

  • Haushalte, die einen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr haben.
  • Betreiber von elektrischen Erzeugungsanlagen, die eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt haben.
  • Haushalte, die sich nach dem 01.01.2024 eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Stromspeicher installiert haben, die jeweils die Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten.


Als Berechnungsgrundlage wird der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Sollten nicht genügend Werte vorliegen, wird pauschal für den jeweiligen Haushalt von einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden ausgegangen. Auch wenn bisher nur in bestimmten Fällen eine Einbaupflicht vorliegt, kann der Messstellenbetreiber für Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden im Jahr optional entscheiden, ob er ein intelligentes Messsystem einbauen lässt.

Aktuell bezahlt ein Verbraucher für den Messstellenbetrieb und Messung circa 20 Euro pro Jahr. Natürlich verursacht auch der neue digitale Stromzähler Kosten: Hier sind per Gesetz jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben. Im Bundestag wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die eine rückwirkende Erhöhung der Preisobergrenzen ab dem 01.01.2025 beinhaltet. Im Februar 2025 stimmte auch der Bundesrat den Änderungen zu. Die Preisobergrenze für den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems (bis 6.000 kWh p.a.) liegt danach bei 30 Euro pro Jahr.
Die Preisobergrenze für einen Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ist gestaffelt nach Jahresverbrauch bzw. bei Anlagenbetreibern nach der Höhe der installierten Leistung. Auch die Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (Bsp. Wärmepumpe oder Wallbox) führt seit dem 01.01.2024 zu einem Pflichteinbau:

  • 6.001 – 10.000 kWh = 40 Euro
  • 10.001 – 20.000 kWh = 50 Euro
  • 20.001 – 50.000 kWh = 110 Euro
  • 7 – 15 KW Anlagenleistung = 50 Euro
  • 15,01 – 25 KW Anlagenleistung = 110 Euro
  • 25,01 – 100 KW Anlagenleistung = 140 Euro
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG = 50 Euro

Seit Januar 2025 können grundsätzlich alle Stromkunden bei Ihrem Messstellenbetreiber eine Ausstattung mit intelligentem Messsystem verlangen. Der Messstellenbetreiber muss diesem Wunsch innerhalb von vier Monaten nachkommen. Für den sogenannten freiwilligen Einbau auf Kundenwunsch kann er maximal 100 Euro zusätzlich als einmaliges Entgelt sowie ggf. 30 Euro pro Jahr zusätzlich als laufende Gebühr verlangen. Wenn der Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt verlangt, muss er dem Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen ist.
 

Digitaler Stromzähler: Einbau verweigern

Verbraucher können den Einbau eines digitalen Stromzählers nicht ablehnen. Es steht ihnen allerdings frei, den Messstellenbetreiber zu wechseln. Dann wird auch der beauftragte, wettbewerbliche Messstellenbetreiber den Zählerwechsel durchführen (Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist!). Wettbewerbliche Messstellenbetreiber müssen sich nicht an die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen halten. Ergänzend sollte sich auch hier vor Augen gehalten werden, dass sich so ein Wechsel in der Praxis als schwierig erweist, da sich erst wenige Alternativen am Markt befinden. Haushalte, die nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, erhalten bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung. Zusätzlich sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen sofort moderne Messeinrichtungen einzubauen.

 

Die moderne Messeinrichtung ins Heimnetzwerk einbinden

Möchte man auch ohne intelligentes Messsystem komfortabel auf seine Zählerstände und Verbräuche zugreifen können, dann besteht mit geringem technischen Aufwand die Möglichkeit, seine moderne Messeinrichtung mit einem Auslesegerät auszustatten. Jede moderne Messeinrichtung enthält eine INFO-Schnittstelle und es gibt bereits eine Vielzahl von Auslesegeräten, die diese Schnittstelle nutzen und die Daten des Zählers per LAN oder WLAN in Echtzeit in sein Heimnetzwerk übertragen können. Mit einer passenden Software können die Verbrauchsdaten dann auf PC, Tablet oder Smartphone angezeigt werden. Dabei sollte man vorher die Datenschutzbestimmungen kritisch lesen, was die Software neben der Darstellung für den Eigengebrauch zusätzlich mit den Daten anstellt. Solche Auslesegeräte gibt es auch für Gas- oder Wasserzähler. Da so ein Upgrade die moderne Messeinrichtung aber nicht zu einem Smart Meter macht, muss weiterhin der Zählerstand manuell an den Lieferanten oder Netzbetreiber übermittelt werden. Auch die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs setzt ein Smart Meter voraus.
 

Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zum Smart Meter Rollout!

OVG NRW stoppt die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig.

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