Balkonkraftwerk: Steckersolar als Alternative fürs Mehrfamilienhaus

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Balkon-PV - auch bekannt als Balkonkraftwerke bzw. Steckersolar - gibt Mietern in Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, Solarstrom vom Balkon zu beziehen. Mit dem von Bundesrat und Bundestag beschlossenem Solarpaket I wird die Inbetriebnahme deutlich vereinfacht. Die Änderungen sind größtenteils im Mai 2024 in Kraft getreten.
Ein Solarmodul des sogenannten Balkon-PV, auch als Stecker Solar bekannt, für Solarstrom vom Balkon.
Durch eine Balkon-PV-Anlage (Steckersolar) ist Solarstrom vom Balkon oder der Terrasse für jedermann möglich.

Solarstrom als Mieter in einem Mehrfamilienhaus? Geht nicht? Geht doch! Eine dieser Möglichkeiten stellen die Solargeräte für die Steckdose dar. Diese sind unter verschiedenen Begriffen bekannt: Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Guerilla-PV, Plug & Play-PV, Steckersolarmodule oder einfach Stecker Solar.* Aber egal unter welchem dieser Namen die Steckersolargeräte zu erwerben sind, sie sorgen dafür, dass eigener Solarstrom vom Balkon in die Steckdose fließt. Und wenn es keinen Balkon gibt, dann eben von der Terrasse, Fassade oder auch Überdachung.

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Technisch handelt es sich dabei immer um ein oder mehrere PV-Module mit einem gemeinsamen Wechselrichter, die über ein Kabel mit Steckerverbindung am Stromnetz angeschlossen sind. Alternativ wird auch ein Wechselrichter je Modul eingesetzt. Mit dem Solarpaket I wurde festgehalten, dass die installierte Leistung der angeschlossenen Module insgesamt maximal 2 Kilowatt betragen darf. Die gesetzliche Leistungsgrenze am Wechselrichter wurde von 600 auf 800 Watt (genauer: 800 Voltampere Scheinleistung) angehoben. Eine entsprechende Produktnorm wird voraussichtlich noch im Jahr 2024 seitens des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) veröffentlicht. Die Norm soll auch bei erhöhter Leistungsgrenze die elektrische Sicherheit von Steckersolargeräten garantieren.

Der VDE erarbeitet zudem Normanpassungen, um den Anschluss an Haushaltssteckdosen zu ermöglichen. Zukünftig sollen Balkon-PV-Anlagen dann nur noch mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker auskommen können. Dies war auch zuvor nicht ausdrücklich verboten, jedoch haben bisher manche Netzbetreiber und Förderrichtlinien den Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose gefordert.

Das Gesetzespaket beinhaltet zudem weitere Vereinfachungen des Registrierungsverfahrens. Steckersolargeräte müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Es genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur, die auf wenige Eingaben beschränkt ist. Im Anschluss wird der Netzbetreiber automatisch über das neue Steckersolargerät in seinem Netz informiert.

Auch der Messstellenbetreiber (in der Regel ist das der Netzbetreiber) wird durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur informiert. Er ist für den Austausch alter analoger Zähler ohne Rücklaufsperre mit einer modernen Messeinrichtung verantwortlich. Der Wechsel des Stromzählers muss künftig jedoch nicht mehr abgewartet werden: Bis zum Zählertausch können Steckersolargeräte auch die alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre nutzen. Beim Einspeisen von Solarstrom läuft der Stromzähler rückwärts, die zu zahlende Strommenge reduziert sich. Bisher war es nicht erlaubt, ein Steckersolargerät übergangsweise mit rückwärtslaufendem Zähler zu betreiben, da der vom Stromanbieter bezogene Strom dadurch fehlerhaft erfasst wird – Dies wirkt sich auch auf zu zahlende Steuern, Umlagen und Abgaben aus. 

Vor der Montage und Inbetriebnahme eines Steckersolargeräts in einer Miet- oder Eigentumswohnung muss allerdings der Vermieter bzw. die Eigentumsgemeinschaft zustimmen. Am 04.07.2024 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern haben dann einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung eines Steckersolargeräts. Es muss zwar weiterhin eine Zustimmung eingeholt werden, Vermieter bzw. Eigentumsgemeinschaft können diese jedoch nicht verweigern, ohne besondere Gründe vorzubringen. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sie noch den Bundesrat passieren.

Das ist bei einem Steckersolargerät zu beachten!

Der Einsatz von Steckersolargeräten wurde weitgehend entbürokratisiert. Entscheiden Sie sich als Verbraucher für Balkon-PV, müssen Sie jedoch weiterhin einige gesetzliche Regelungen beachten:

  • Beachtung von bau- oder satzungsrechtlichen Einschränkungen, z.B. durch Denkmalschutzvorschriften.
  • Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft sind erforderlich. Diese muss zukünftig im Regelfall erteilt werden, sobald Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme behandelt werden.
  • Solarmodule müssen sturmsicher befestigt werden.
  • Eine fachkundige Prüfung des Endstromkreises vor Anschluss eines Steckersolargeräts wird empfohlen.
  • Eine spezielle Energiesteckdose wird derzeit noch teilweise vorausgesetzt. In geplanten Normänderungen des VDE soll auch der Anschluss mit einem herkömmlichen Schukostecker freigegeben werden. Dieser ist derzeit nicht explizit verboten, aber auch nicht normgerecht.
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister. Seit April 2024 gilt hier ein vereinfachtes Registrierungsverfahren, das sich auf wenige, einfach einzugebende beschränkt. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
  • Die Nutzung analoger Stromzähler (Ferraris-Zähler) ohne Rücklaufsperre ist übergangsweise erlaubt. Ein Austausch des analogen Stromzählers (Ferraris-Zähler) gegen eine moderne Messeinrichtung oder einen Smart Meter erfolgt nach der Registrierung ins Marktstammdatenregister durch den Messstellenbetreiber.

Kosten für eigene Balkon-PV-Anlage sind eine lohnende Investition

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Steckersolargeräte eine lohnende Investition darstellen. Nahezu freie Fahrt für den eigenen Solarstrom vom Balkon oder der Terrasse also. Die Kosten für ein Solargerät fallen aber natürlich unterschiedlich aus. Dazu gibt es Marktübersichten des Portals pv magazine oder der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

Ein Steckersolargerät mit Standard-Modul kostet etwa zwischen 350 und 600 Euro. Seit dem 1. Januar 2023 sind diese Produkte mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Steckersolargeräte können grundsätzlich selbst installiert werden. Fehlt jedoch eine passende Außensteckdose, muss diese durch einen Elektriker installiert werden – dies gilt für haushaltsübliche Schuko-Steckdosen genauso wie für spezielle Einspeisesteckdosen.

Es können auch zusätzliche Kosten für die Befestigung des Gerätes anfallen. So könnte sich ein Solargerät in der Größenordnung von 500 Watt mit einem Gesamtpreis von 650 Euro nach acht bis zehn Jahren als lohnend herausstellen. Dennoch kann so ein Ergebnis nicht pauschalisiert werden, da dieses unter anderem vom Grundverbrauch und Nutzerverhalten sowie dem Arbeitspreis, der bei dem aktuellen Energieversorger zu zahlen ist, unterschiedlich ausfällt. Um herauszufinden, wie viel Strom und Geld mit einem Steckersolargerät eingespart werden können, bieten Wirtschaftlichkeitsrechner,  wie etwa der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin, eine nützliche Hilfestellung.

*Anmerkung

Die Bezeichnungen für SteckerSolargeräte sind nicht einheitlich und reichen von Plug-In-PV-Anlagen und Balkon-PV-Anlagen über Plug & Play Solaranlagen, Guerilla-PV, tragbare PV-Anlage oder steckerfertige PV-Anlagen und Photovoltaik-Balkonmodule bis zu Mikro- oder Mini-PV-Anlage oder einfach Stecker Solar. Da es sich bei diesen Geräten aber nicht um eine aufwändige Anlage handelt, nutzen wir den Begriff „SteckerSolargeräte“.

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