Bei Mieterstrom handelt es sich um lokal erzeugten und verbrauchten Strom aus einer Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 100 kWp. Häufig befindet sich diese auf dem Dach eines Wohngebäudes, von wo aus der erzeugte Strom innerhalb des Gebäudes an die Mieter:innen geliefert wird. Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können nun auch Wohngebäude im selben Quartier, in dem auch das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, mit dem erzeugten Solarstrom versorgt werden.
Die Grundlagen des Mieterstroms
Damit der lokal erzeugte und verbrauchte Solarstrom auch förderungsfähig im Sinne eines Mieterstromzuschlags ist, müssen nach § 21 Absatz 3 EEG 2021 folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Verbrauch muss innerhalb des Wohngebäudes, wo die Mieterstromanlage installiert ist, oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im selben Quartier, wo das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, erfolgen.
- Die Mieterstromanlage muss an, auf oder in einem Wohngebäude installiert sein.
- Die Belieferung erfolgt an eine:n Letztverbraucher:in (z.B. Mieter:in) durch den Anlagenbetreiber oder einem Dritten, der vom Anlagenbetreiber beauftragt wurde (Lieferkettenmodell).
- Der Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Dritte geliefert.
Das Mieterstrommodell ist so aufgebaut, dass Akteure wie folgt beteiligt sind:
- Vermieter:innen / Immobilienunternehmen für die Bereitstellung von Flächen zur Nutzung einer PV-Anlage,
- Energieversorger für die Umsetzung, den Betrieb der Anlage und die Vermarktung des Stroms und
- Bewohner:innen als Verbraucher:innen des Mieterstroms.
Wieso ist Mieterstrom für Verbraucher:innen interessant?
Für Verbraucher:innen ist Mieterstrom interessant, weil
- sie damit die Umsetzung der Energiewende unterstützen und sich gleichermaßen allein dadurch aktiv für die Umwelt engagieren sowie
- die Möglichkeit besteht, Energiekosten zu sparen.
Für wen ist es noch interessant?
Die Vermieter:innen / Immobilienunternehmen, aber auch andere Akteure wie Energieversorgungsunternehmen, die an der Vermarktung von Mieterstrom beteiligt sind, profitieren ebenfalls. So erzielen Vermieter:innen / Immobilienunternehmen einen Nutzen aus einer Wertsteigerung der Immobilie, aus den Erlösen aus der Belieferung von Mieterstrom (zusätzlich gefördert mit einem Mieterstromzuschlag) und der Einspeisung von überschüssigem Solarstrom (Einspeisevergütung) oder gegebenenfalls auch aus Erlösen durch die Verpachtung ihrer Dachflächen, wenn das Mieterstromprojekt nicht in Eigenregie umgesetzt wird.
Aus Sichtweise der Energieversorgungsunternehmen bietet der Mieterstrom die Chance einer Image-Aufbesserung durch das Angebot von ökologischen und regionalen Photovoltaikstrom sowie einer neuen Markterschließung und den daraus resultierenden zusätzlichen Erlösen aus der Belieferung von Mieterstrom und Reststrom.
Ich möchte Mieterstrom! Wie und wo kann ich ihn beziehen?
Generell kann jede:r Mieterstrom nutzen, in deren/dessen Wohngebäude eine entsprechende Anlage betrieben wird. Über die Möglichkeit eines Stromliefervertrags sollten Anbieter oder Vermieter:innen informieren. Sollte kein Angebot vorliegen, können Mieter:innen bei dem/der Eigentümer:in der Immobilie oder dem lokalen Energieversorger nachfragen, ob in naher Zukunft Mieterstrom geplant ist.
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