In Zeiten von CO2-Bepreisung und Klimawandel nehmen sich viele Verbraucher:innen der Erneuerung ihrer Heizungsanlage an. Und wer sich hierüber informiert, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch über den Begriff des sogenannten Wärmeliefer-Contracting stolpern. Was genau das eigentlich ist und worauf Verbraucher:innen achten sollten, klären wir in den nächsten Zeilen.
„Rundum-sorglos-Paket“ ohne große Anzahlung
Beim Wärmeliefer-Contracting schließen Hauseigentümer:innen mit dem Anbieter einen Vertrag über Entsorgung der Altanlage, Einbau und Betrieb einer neuen Heizung inklusive der Wärmeversorgung, aber auch der Wartungs-, Reparatur- und Schornsteinfegerkosten. Verbraucher:innen zahlen dafür monatlich eine Vorauszahlung für den zu erwartenden Verbrauch sowie eine Rate für die Anlage.
Nach Ende der meist zehn- bis fünfzehn Jahre langen Vertragslaufzeit können Kund:innen die Anlage wieder ausbauen lassen oder sie zum Restwert übernehmen. Bei manchen Vertragsmodellen ist die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit auch bezahlt.
Höhere Kosten und kein Wechsel möglich
Eine neue und effizientere Heizungsanlage ohne großes Startkapital, dazu ein Rundum-Service aus einer Hand. Das klingt erst mal gut. „Doch im Vergleich zum Kauf einer neuen Anlage zahlt man beim Wärme-Contracting meist mehr und ist jahrelang an einen Anbieter für die Anlage aber auch für die Wärmeversorgung gebunden. Selbst wenn dieser die Verbrauchspreise erhöht“, erklärt Julia Buchweitz, Juristin im Projekt „Verbraucher in der Energiewende“.
Wer durch das Wärmeliefer-Contracting auf die Versorgung über ein Wärmenetz umsteigt, kann allerdings etwas für die Umwelt tun. Denn die Versorgung über Fernwärmenetze gilt als besonderes ökologisch und es können nur bei dieser Beheizungsform die unterschiedlichsten erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung genutzt und auch kombiniert werden.
Dringend vergleichen und zukunftsfähig bleiben!
Die Expertin empfiehlt, sich mehrere Angebote einzuholen, um die Preise und Konditionen miteinander vergleichen zu können. Außerdem sollten Verbraucher:innen darauf achten, ob es möglich ist, während der Laufzeit des Vertrages auch erneuerbare Energieformen wie etwa Solarthermie zu integrieren.
Der Vertrag sollte unbedingt auch die genauen Konditionen und die absolute Höhe des Restwertes für den Kauf der Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit enthalten. Sollen Verbrauchspreise während der Laufzeit angepasst werden, muss der Vertrag eine entsprechende Klausel enthalten.
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