Im Fall eines privaten Unternehmens aus Aachen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Anfang März 2021 die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig gestoppt. (Beschluss vom 4. März 2021, Aktenzeichen 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20)). Nach Ansicht des OVG sei die Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout „voraussichtlich rechtswidrig“ und die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Somit kann das klagende Unternehmen nun auch wieder andere Messsysteme einbauen, die nicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Auch für knapp 50 weitere Messstellenbetreiber, die eine Klage gegen das Rollout angestrebt haben, hat das BSI die Vollziehung des Rollouts vorerst ausgesetzt.
Nach Aussage des BSI gilt der Rollout-Stopp nur für die Kläger, alle anderen Messstellenbetreiber müssen ihrer Einbaupflicht weiter nachkommen.
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Der Gesetzgeber hat kurzfristig reagiert und eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vorgenommen. Die Änderungen sind am 27. Juli 2021 in Kraft getreten (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 47) und betreffen insbesondere die § 19, 21, 22 und 60 des MsbG. Darunter findet sich auch eine Bestandsschutzregelung für bereits eingebaute und noch einzubauende intelligente Messsysteme.