22 Contracting - Die neue Heizung als Leasingmodell?

Pressemitteilung vom
Eine neue und effizientere Heizungsanlage ohne großes Startkapital, dazu ein Rundum-Service aus einer Hand. Das klingt erst mal gut. Doch im Vergleich zum Kauf einer neuen Anlage zahlt man beim Wärme-Contracting meist mehr und ist jahrelang an einen Anbieter für Anlage und Wärmeversogung gebunden.

Das Jahr 2020 ist noch jung und viele halten noch an ihren guten Vorsätzen für dieses Jahr fest. Die guten Vorsätze sind klassischer Weise, mehr Sport treiben, sich gesünder ernähren, abnehmen oder mit dem Rauchen aufhören. Aber auch das Thema „Ich mache etwas am Haus“ gehört dazu und hält oft länger und erfolgreicher vor, als andere gute Vorsätze.

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In Zeiten von CO2-Bepreisung und Klimawandel gehört bei vielen Verbrauchern die Erneuerung der Heizungsanlage dazu. Und wer sich hierüber informiert, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch über den Begriff des so genannten Wärmeliefer-Contracting stolpern. Doch was ist das eigentlich genau und worauf sollte ich hier als Verbraucher achten?

„Rundum-sorglos-Paket“ ohne große Anzahlung

Beim Wärmeliefer-Contracting schließen Hauseigentümer mit dem Anbieter einen Vertrag über Entsorgung der Altanlage, Einbau und Betrieb einer neuen Heizung inklusive der Wärmeversorgung, aber auch der Wartungs-, Reparatur- und Schornsteinfegerkosten. Der Verbraucher zahlt dafür mo-natlich eine Vorauszahlung für den zu erwartenden Verbrauch sowie eine Rate für die Anlage. Nach Ende der meist zehn- bis fünfzehn Jahre langen Vertragslaufzeit können Kunden die Anlage wieder ausbauen lassen oder sie zum Restwert übernehmen. Bei manchen Vertragsmodellen ist die An-lage nach Ende der Vertragslaufzeit auch bezahlt.

Höhere Kosten und kein Wechsel möglich

Eine neue und effizientere Heizungsanlage ohne großes Startkapital, dazu ein Rundum-Service aus einer Hand. Das klingt erst mal gut. „Doch im Vergleich zum Kauf einer neuen Anlage zahlt man beim Wärme-Contracting meist mehr und ist jahrelang an einen Anbieter für die Anlage aber auch für die Wärmeversorgung gebunden. Selbst wenn dieser die Verbrauchspreise erhöht“, erklärt Julia Buchweitz, Juristin beim Projekt „Verbraucher in der Energiewende“. Wer durch das Wärmeliefer-Contracting auf die Versorgung über ein Wärmenetz umsteigt, kann aller-dings etwas für die Umwelt tun. Denn die Versorgung über Fernwärmenetze gilt als besonderes ökologisch und es können nur bei dieser Behei-zungsform die unterschiedlichsten erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung genutzt und auch kombiniert werden.

Dringend vergleichen und zukunftsfähig bleiben!

Die Expertin empfiehlt, sich mehrere Angebote einzuholen, um die Preise und Konditionen miteinander vergleichen zu können. Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, ob es möglich ist, während der Laufzeit des Vertrages auch erneuerbare Energieformen wie etwa Solarthermie zu integrieren. Der Vertrag sollte unbedingt auch die genauen Konditionen und die absolute Höhe des Restwertes für den Kauf der Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit enthalten. Sollen Verbrauchspreise während der Laufzeit angepasst werden, muss der Vertrag eine entsprechende Klausel enthalten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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