29 Hohe Nachforderungen des Energieanbieters? Nicht mit Smart-Meter!

Pressemitteilung vom
Immer wieder wenden sich Verbraucher*innen an die Verbraucherzentrale, weil sie eine solch hohe Rechnung erhalten haben. Oftmals sind geschätzte Verbräuche daran Schuld. Abhilfe können da die neuen intelligenten Zähler schaffen. MIt einem Smart Meter hat jede*r Nutzer*in einen genauen Überblick.

Horrende Nachforderungen des Energieanbieters – oft sogar im vier-, manchmal sogar im fünfstelligen Bereich! Immer wieder wenden sich Verbraucher*innen an die Verbraucherzentrale, weil sie eine solch hohe Rechnung erhalten haben. Wie kann das sein? Sind die Forderungen nicht verjährt? Wie lässt sich so etwas zukünftig vermeiden?

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„Hohe Nachforderungen kommen häufig zustande, wenn die Verbräuche über Jahre geschätzt wurden oder die Verbraucher*innen vergessen, sich bei einem Versorger anzumelden“, weiß Julia Buchweitz, Juristin im Projekt „Verbraucher in der Energiewende“.

Geschätzte Verbräuche sorgen für hohe Kosten

Heutzutage gibt es in der Regel keine Ableser mehr, die persönlich die Zählerstände überprüfen. Stattdessen müssen die meisten Verbraucher*innen diese selbst mitteilen. Vergessen sie es aber oder haben sogar keine Möglichkeit dazu, weil sie keinen Zugang zum Zähler haben, wird die Abnahmemenge häufig geschätzt. Auch wenn Schätzungen nicht ohne weiteres zulässig sind, gilt trotzdem der Grundsatz: Das, was nachweislich verbraucht wurde, muss bezahlt werden.

Ebenso verhält es sich, wenn Verbraucher*innen eine neue Wohnung beziehen oder ein Haus kaufen und den Strom nutzen, aber vergessen, sich beim Stromanbieter anzumelden. Wird irgendwann abgelesen, kommt oftmals die große Rechnung. „Stimmen die Zählerstände, müssen sie die Forderungen begleichen. Auf Verjährung kann man sich nur in den seltensten Fällen berufen, denn die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre und beginnt erst am 31.12. des Jahres der Rechnungstellung“, erklärt die Juristin.

Smart Meter helfen, Verbrauch und Kosten im Überblick zu behalten

Mit einem Smart Meter, also einem intelligenten Messsystem, kann so etwas nicht passieren. Hier werden die Daten regelmäßig übertragen und es kann auch eine monatliche Abrechnung stattfinden. Die Kosten für einen Smart Meter sind aktuell höher als für analoge Zähler. Zukünftig sollen neben Strom aber auch Gas/Fernwärme und Wasser über einen Smart Meter abgelesen werden. Die Kosten für alle Messgeräte sollten dann insgesamt geringer ausfallen.

Außerdem erteilt der Messstellenbetreiber – also das für den Zähler verantwortliche Unternehmen – den Nutzer*innen Zugang zu einem Onlineportal. Darüber haben sie die Möglichkeit, ihren Verbrauch und damit auch Kosten besser zu überblicken, sodass sie gegensteuern können. „Bei aller Kritik, die dem Smart Meter vor allem bezüglich Kosten und Nutzen entgegensteht, stellen intelligente Messsysteme unserer Meinung nach einen elementaren Baustein für das Gelingen der Energiewende dar“, so Buchweitz.

Umfrage und Information zum Einbau der Smart Meter

Der Einbau eines Smart Meters ist derzeit bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh verpflichtend. In allen anderen Fällen entscheidet der Messstellenbetreiber über die Installation. Er ist damit Ansprechpartner für diejenigen, die sich auch bei einem geringeren Verbrauch für den Einbau eines intelligenten Messsystems interessieren.

Um herauszufinden, ab wann Schleswig-Holsteiner*innen genau mit dem Einbau eines Smart Meters rechnen können und ob ggf. auch weitere Services zur Verfügung gestellt werden, führt das Projekt „Verbraucher in der Energiewende“ aktuell eine Abfrage bei den entsprechenden Energieversorgern und Messstellenbetreibern in Schleswig-Holstein durch. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird das Projekt hierüber informieren.

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