04 Abwrackprämie für Ölheizungen: Zukunftsorientiert nutzen!

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Die Politik diskutiert den Ansatz einer Abwrackprämie für alte Ölheizungen. Das ist gut, aber damit allein ist es nicht getan. Ein Umstieg auf Wärmenetze, insbesondere wenn diese auf erneuerbaren Energien basieren und auch noch Abwärme nutzen, kann ein nachhaltiger Weg sein.
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Die Politik diskutiert den Ansatz einer Abwrackprämie für alte Ölheizungen. Das ist gut, aber damit allein ist es nicht getan. Die Anschaffung einer modernen Ölheizung mit Brennwertkessel kann für den Verbraucher aufgrund steigender CO2-Preise nachteilig sein. Auch ein Umstieg auf eine Gasheizung kann kaum zu den angestrebten Klimazielen beitragen. Besser ist der Umstieg auf Wärmenetze, insbesondere wenn diese auf erneuerbaren Energien basieren und auch noch Abwärme nutzen. Aber auch hier ist die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen verbraucherfreundlich zu gestalten.

Neben den Kosten spielt der Klimaschutz bei der Modernisierung der eigenen Heizungsanlage für Verbraucher eine immer größere Rolle. Da kommt der Vorschlag einer Abwrackprämie für Ölheizungen gerade recht. Doch was nun? Die alternativen Beheizungsformen sind vielfältig, deren Kosten und Auswirkungen auf die Umwelt auch. So betragen laut Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg die Emissionen je Kilowattstunde für Heizöl 319, für Erdgas 250 und für Holz-Pellets 27 Gramm CO2. Die Investitionskosten für neue Heizsysteme bewegen sich dabei zwischen 5.000,- und 25.000,- EUR für ein Einfamilienhaus und hängen von vielen Faktoren ab. Zudem lassen sie sich durch Förderprogramme z. T. erheblich reduzieren oder zumindest günstiger finanzieren.

Nachhaltige Alternative: Wärmenetze

Eine weitere Alternative stellt der Anschluss an ein Wärme- oder Kältenetz dar, der deutlich günstiger als eine eigene Heizungsanlage ist. „Kommen bei der Erzeugung der Nah- oder Fernwärme viele regenerative Energien zum Einsatz, können die Verbraucher richtig etwas für die Energiewende und den Klimaschutz tun“, weiß Tom Janneck, Leiter des Projektes „Verbraucher in der Energiewende“. Da viele Wärmenetze gleichzeitig Strom und Wärme gewinnen, wird die eingesetzte Energie effektiver ausgenutzt und geht mit geringeren Belastungen der Umwelt einher. Zudem können anfallende Abwärme aus der Industrieproduktion oder Überschussstrom in die Wärmeerzeugung einfließen und zusätzliches Potential für die Nutzung er-neuerbarer Energien bieten.

Dabei fallen für die Verbraucher keine Wartungs- und Schornsteinfegertermine oder -kosten an. Außerdem benötigt die Fernwärmeanlage nur wenig Platz, sodass der Raum der Ölheizungsanlage anderweitig nutzbar ist. Aufgrund der geringeren Investitionskosten schneiden Wärmenetze bei einem Vollkostenvergleich von Heizsystemen in der Regel gut ab, auch wenn deren Verbrauchspreis häufig über denen alternativer Energieträger liegt.

Politik muss Rahmenbedingungen anpassen

Aber der Verbraucherschutz ist für Fernwärmekunden bislang deutlich schlechter als etwa für Gaskunden. Fernwärmeanbieter sind natürliche Monopolisten. Wenn sie also beispielsweise die Preise erhöhen, gibt es nicht die Möglichkeit, einen anderen Versorger zu wählen, und ein Fernwärmevertrag geht automatisch auf einen Hauskäufer über. „Deshalb halten wir eine Reform der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) für unabdingbar, wenn Wärmenetze die gewünschte Rolle in der Energiewende übernehmen sollen“, erklärt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Außerdem sollten Preisänderungen leichter überprüfbar sein und auch Vertragsänderungen dürfen nicht allein durch öffentliche Bekanntgabe der Versorger erfolgen. Zudem muss für Verbraucher eine kostenlose Schlichtungsstelle im Fernwärmemarkt geschaffen werden.

Verbraucher in Schleswig-Holstein stehen im bundesweiten Vergleich sogar noch gut da. Sie können sich auf der Website des jeweiligen Versorgers beispielsweise darüber informieren, welche Brennstoffe dieser zur Herstellung der Fernwärme nutzt und welche CO2-Emissionen dadurch entstehen. Diese gesetzliche Regelung ist bisher einzigartig in Deutschland.

Erste Informationen zur Umstellung der Heizungsanlage können Verbraucher kostenlos bei einer Energieberatung der Verbraucherzentrale erhalten. Für die Überprüfung von Vertragsbedingungen stehen darüber hinaus die juristischen Berater der Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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