Selten sind Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern zu sehen. Dabei gibt es Möglichkeiten, mit denen auch Mieter Strom vom eigenen Dach oder Balkon beziehen können. Steffen Schmidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erläutert in seinem Vortrag „Solarstrom als Mieter – Geht nicht? Geht doch!“ am 23. Januar 2020 die technische Umsetzung, verdeutlicht die wirtschaftlichen sowie ökologischen Vorteile und zeigt auf, wie Verbraucher auch in einem Mehrfamilienhaus von Solarstrom profitieren können!
Verbraucher können über das Modell des Mieterstroms auch als Bewohner eines Mehrparteienhaus regionalen und regenerativen Strom beziehen. Sie sind dabei sogar besser gestellt als bei „normalen“ Stromverträgen. „Die Vertragslaufzeit liegt bei maximal zwölf Monaten und mit Auszug endet auch der Mieterstromvertrag. Genau wie bei anderen Stromverträgen hat man bei Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht“, erklärt Steffen Schmidt, Fachreferent beim Projekt ‚Verbraucher in der Energiewende‘.
Der Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt damit unproblematisch. Zudem zahlen Nutzer von Mieterstrom immer mindestens zehn Prozent weniger als im örtlichen Grundversorgungstarif.
Mieterstrom - die klimafreundlichere Alternative zum "normalen" Stromvertrag
In seinem Vortrag liefert Steffen Schmidt am 23. Januar um 18:30 Uhr in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Flensburg (Schiffbrücke 65) nicht nur detaillierte Informationen zum Mieterstrommodell. Daneben geht er auch auf Stecker-Solar-Geräte ein, die einfach auf dem Balkon oder im Garten genutzt werden können und worauf Verbraucher dabei achten sollten. Aufgrund der Förderung des Landesministeriums für Energiewende ist der Vortrag kostenlos.