Mehrwertsteuer, Smart Meter, CO2-Preis, E-Mobilität und Mieterstrom: Auch das Jahr 2021 bringt mit dem 1. Januar wieder Gesetzesänderungen und neue Regelungen für die Verbraucher*innen mit sich. Darunter finden sich auch viele Änderungen im Bereich der Energiewende.
Zunächst wird die Mehrwertsteuer von 16 % wieder auf 19 % angehoben. Dies gilt auch für alle Bereiche der Energieversorgung. Damit jeweils der Verbrauch zum richtigen Steuersatz abgerechnet werden kann, sollte daher der Zählerstand am 31. Dezember notiert und bestenfalls mit einem Foto o.Ä. dokumentiert werden. Wer sich ein Stecker-Solargerät anschaffen möchte, könnte noch kurzfristig von dem aktuell etwas günstigerem Preis profitieren.
Auswahl des Messstellenbetreibers eingeschränkt
Im Bereich der Zähler und Smart Meter wird das Recht der Mieter*innen, selbst einen Messstellenbetreiber auszuwählen, durch ein vorrangiges Auswahlrecht der Vermieter*innen eingeschränkt. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Haus wird komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.
- Für die Stromversorgung und mindestens einen weiteren Bereich der Energieversorgung (z.B. Gas, Fernwärme etc.) erfolgt eine Bündelung des Messstellenbetriebs.
- Betroffenen Mieter*innen entstehen – im Vergleich zu den Kosten für den bislang getrennten Messstellenbetrieb – keine Mehrkosten.
„Mieter*innen haben aber im Gegenzug das Recht, von Vermieter*innen alle zwei Jahre die Einholung von zwei verschiedenen Bündelungsangeboten einzufordern“, weiß Julia Buchweitz, Juristin im Projekt „Verbraucher in der Energiewende“.
CO2-Bepreisung erhöht Kosten beim Energieverbrauch und für Autofahrer*innen
Mit Beginn des Jahres 2021 fallen Kosten für Kohlendioxidemissionen an – der sogenannte CO2-Preis. Er hat seinen Ursprung im Brennstoffemissionshandelsgesetz und liegt 2021 bei 25,- Euro pro Tonne CO2-Ausstoß. Bis zum Jahr 2025 sollen die Kosten bei 55,- Euro pro Tonne CO2-Ausstoß liegen. Die Steuer führt zu Erhöhungen der Energiekosten. Besonders stark wird sich dies auf die Heizkosten in den meisten Haushalten der Schleswig-Holsteiner*innen auswirken, da der überwiegende Teil der Häuser bei uns im Land durch fossile Brennstoffe wie Öl und besonders Gas beheizt werden.
Bei einem Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl schlägt der CO₂-Preis mit etwa 159,- Euro zu Buche, 2025 sind es bereits 350,- Euro. Liegt der Verbrauch an Gas bei 20.000 kWh im Jahr führt dies 2021 zu einem Unterschied von 120,- Euro. Im Jahr 2025 liegt dieser schon bei 264,- Euro. „Hier entscheidet die Preispolitik des jeweiligen Anbieters, inwiefern diese Mehrkosten für den Brennstoff auf die Verbraucher*innen umgelegt werden. Wir nehmen aber an, dass es zu deutlichen Preissteigerungen kommen wird “, meint Buchweitz.
Aber nicht nur bei Öl- und Gasheizungen entstehen CO2-Emissionen, auch bei der Fernwärmeversorgung werden größtenteils fossile Energieträger eingesetzt, sodass auch hier mit höheren Preisen zu rechnen ist. Über den CO2-Preis soll der eigene Verbrauch bewusster wahrgenommen und über Einsparpotenziale nachgedacht werden. „Die Nutzung von Mieter- oder Ökostrom, ein Stecker-Solargerät oder gar die Umstellung des Heizsystems und die Dämmung des Hauses könnten in Erwägung gezogen werden“, so die Juristin.
Die CO2-Bepreisung wirkt sich aber auch auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel aus, sodass die Preise an den Tankstellen allein hierdurch für Benzin um 7 ct/l, bei Diesel um 8 ct/l steigen werden. Schließlich fallen auch höhere Kosten bei der KFZ-Steuer für Neuwagen mit Zulassung ab dem 1. Januar 2021 an, denn der CO2-Austoß/km wird dann ebenfalls besonders bepreist. Je höher also der CO₂-Wert des Fahrzeugs, desto höher liegt der Steuersatz.
Anschaffung eines E-Autos?
Wer sich also einen Neuwagen anschaffen möchte, sollte dies berücksichtigen und den Erwerb eines elektrisch betriebenen Autos in seine Überlegungen einbeziehen. „Für reine Elektroautos ist bis zum Ende des Jahres 2030 keine KFZ-Steuer zu entrichten, danach ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent “, erklärt Julia Buchweitz. Bestenfalls ist auch noch das Tanken von Solarstrom aus der hauseigenen Wallbox möglich. So lässt sich die CO2-Steuer für den Treibstoff komplett sparen.
Aber auch beim Laden an der öffentlichen Ladesäule dürfte sich die CO2-Steuer wesentlich weniger bemerkbar machen als bei Autos mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Corona-Krise der Bundesanteil am sogenannten Umweltbonus (oder auch „Innovationsprämie“) befristet bis Ende 2021 verdoppelt. Das bedeutet einen Zuschuss von bis zu 9.000,- Euro für ein neues E-Auto. Es gelten die Fördervoraussetzungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA).
Reform im Bereich Mieterstrom, aber Chance für die Energiewende verpasst – Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz
Schließlich tritt nach dem Jahreswechsel das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. „Die Reform bringt zwar einige wichtige Verbesserungen für Verbraucher*innen mit sich, hätte aber in Bezug auf die Energiewende deutlich mehr Potenzial gehabt“, meint Buchweitz. Insbesondere wären eine finanzielle Gleichstellung des Mieterstroms mit dem für den Eigenverbrauch erzeugten Strom sowie ein Bürokratieabbau für die Mieterstromnutzung bei kleineren Mehrfamilienhäusern notwendig gewesen.
Positiv zu bewerten ist aber, dass die Beschränkung von Erzeugung und Verbrauch des Sonnenstroms auf das einzelne Gebäude endlich gefallen ist. Jetzt können auch zusammenhängende Gebäudekomplexe als Quartiere von Mieterstrom profitieren, selbst wenn die Solaranlage nur auf einem Dach des Komplexes angebracht ist.